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   OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 1 A 11186/08.OVG   

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https://dejure.org/2011,5253
OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 1 A 11186/08.OVG (https://dejure.org/2011,5253)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.05.2011 - 1 A 11186/08.OVG (https://dejure.org/2011,5253)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - 1 A 11186/08.OVG (https://dejure.org/2011,5253)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 5 Abs 1 BImSchG, § 8 Abs 8 BauO RP
    Nachbarklage gegen Windkraftanlage - Eiswurfrisiko

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbar hat keinen Anspruch auf Ausschluss sämtlicher theoretischer Risiken von Eiswurf durch den Betrieb einer Windenergieanlage ohne Vorliegen von drittschützenden Normen; Anspruch eines Nachbarn auf Ausschluss jeglicher theoretischer Risiken von Eiswurf durch Rotoren ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 759
  • DVBl 2011, 1049
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2005 - 7 B 12114/04

    Windpark; Öffentlichkeitsbeteiligung; Verfahrensrechtsverletzung; drittschützende

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 1 A 11186/08
    Auch im Hinblick auf die UVP-Änderungsrichtlinie 2003/35/EG spreche entgegen der im Eilbeschluss des 7. Senats des Gerichts vom 25. Januar 2005 (ZfBR 2005, 487) vertretenen Auffassung mehr dafür, dass das Europarecht in Fällen der vorliegenden Art kein Abweichen von dem der deutschen Rechtsordnung zugrunde liegenden Individualrechtsschutz gebiete.

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist diese Frage - mit Ausnahme des Eilbeschlusses des 7. Senats des Gerichts vom 25. Januar 2005 (7 B 12114/04.OVG, NVwZ 2005, 1208), auf den sich der Kläger ausdrücklich stützt - durchweg verneint worden.

    Gegen diese Rechtsprechung wendet sich der Kläger unter Hinweis auf Teile der Kommentarliteratur zum Bundesimmissionsschutzgesetz und den Eilbeschluss des 7. Senats des Gerichts vom 25. Januar 2005 (a.a.O.) sowie die hierin zitierten EU-Richtlinien und die dort ebenfalls zitierte sog. Wells-Entscheidung des EuGH vom 7. Januar 2004 (NVwZ 2004, 593 ff.).

    Insoweit folgt der Senat auch nicht dem Ansatz des 7. Senats des erkennenden Gerichts in dem Beschluss vom 25. Januar 2005 (a.a.O.), auf das sich der Kläger zur Begründung seiner Rechtsauffassung stützt.

    Selbst der Kläger räumt ein, dass bislang kein anderes Obergericht der von dem 7. Senat des erkennenden Gerichts in dem Beschluss vom 25. Januar 2005 (a.a.O.) vertretenen Rechtsauffassung gefolgt ist, auf die er sich stützt.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 1 A 11330/07

    Keine Verfahrensrechtsverletzung Dritter bei Genehmigung im vereinfachten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 1 A 11186/08
    Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren - nachdem der Rechtsstreit bezüglich weiterer Windkraftanlagen durch Urteil des Senates vom 29. Oktober 2008 (1 A 11330/07.OVG) abgeschlossen ist und das Verfahren bezüglich der Windkraftanlage T2 des Beigeladenen zu 2) von den vorliegenden Verfahren abgetrennt worden ist - über die Rechtmäßigkeit der den beiden Beigeladenen erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen des Beklagten zur Errichtung und zum Betrieb von insgesamt vier Windkraftanlagen.

    Bezüglich der der Beigeladenen zu 1) genehmigten Windkraftanlagen Nrn. 4 und 6 hat er die Berufung durch Urteil vom 29. Oktober 2008 (1 A 11330/07.OVG) zurückgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, es spreche hier zwar einiges dafür, dass eine unzureichende Vorprüfung des Einzelfalles erfolgt sei und eine sachgerechte Vorprüfung zu dem Ergebnis gelangt wäre, dass eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei.

    Ob diese sachgerecht durchgeführt wurde, begegnet indessen erheblichen Zweifeln, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 29. Oktober 2008 (1 A 11330/07.OVG) ausgeführt hat.

    Wie diese potentielle Eiswurfweite zu ermitteln ist, hat der Senat in dem den Beteiligten bekannten Urteil vom 29. Oktober 2008 (1 A 11330/07.OVG) unter Bezugnahme auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 9. Februar 2006 (in juris) im Einzelnen ausgeführt.

  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 1 A 11186/08
    Gegen diese Rechtsprechung wendet sich der Kläger unter Hinweis auf Teile der Kommentarliteratur zum Bundesimmissionsschutzgesetz und den Eilbeschluss des 7. Senats des Gerichts vom 25. Januar 2005 (a.a.O.) sowie die hierin zitierten EU-Richtlinien und die dort ebenfalls zitierte sog. Wells-Entscheidung des EuGH vom 7. Januar 2004 (NVwZ 2004, 593 ff.).

    Das Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil (Urteilsabdruck S. 9) bereits eingehend dargelegt, dass die Ausführungen des EuGH in seinem Urteil vom 7. Januar 2004 (a.a.O.), der sog. Wells-Entscheidung, die Auffassung nicht zu stützen vermögen, hieraus könne die drittschützende Wirkung von Verfahrensvorschriften abgeleitet werden.

    In diesem Zusammenhang weist das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich auf den von dem EuGH in seinem Urteil vom 7. Januar 2004 (a.a.O.) ausdrücklich hervorgehobenen Grundsatz der Verfahrensautonomie (Rnrn. 13 ff.), deren Grenzen nicht überschritten seien, wenn das deutsche Recht es nicht ermöglicht, dass bloße Verfahrensfehler, die nicht zu einer Verletzung materieller Rechte des Betroffenen führen, zur Aufhebung der angefochtenen Genehmigung führen.

  • VG Koblenz, 04.05.2006 - 1 L 633/06

    Windenergieanlagen bei Gebhardshain

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 1 A 11186/08
    Einen gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung gerichteten Antrag des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes lehnte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 4. Mai 2006 (1 L 633/06.KO) mit der Begründung ab, drittschützende Beteiligungsrechte seien nicht verletzt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie die beigezogenen Verwaltungs- und Widerspruchsakten des Beklagten (10 Ordner, 1 Hefter) und die Gerichtsakte 1 L 633/06.KO Bezug genommen.

    Hieran hat sich der Beklagte indessen, wie er in seinem Schriftsatz vom 28. April 2006 (Bl. 129 Gerichtsakte 1 L 633/06.KO) dargelegt hat, dergestalt orientiert, dass er unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des vorliegenden Falles entschieden hat, sein ihm durch die genannte Vorschrift eingeräumtes Ermessen dahingehend auszuüben, eine Reduzierung der Abstandsflächen - so auch für die Windkraftanlage Nr. 8 - auf 0, 32 H vorzunehmen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.1999 - 8 B 11689/99
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 1 A 11186/08
    Mit der Frage, wie § 8 Abs. 4 LBauO bezüglich Windkraftanlagen umzusetzen ist, hat sich der 8. Senat des erkennenden Gerichts an seinem Beschluss vom 10. September 1999 (8 B 11689/99.OVG) auseinandergesetzt, dem auch der erkennende Senat folgt und an dem sich die Beteiligten selbst von Anfang an orientiert haben.

    Die vorgenannte Entscheidung des 8. Senats des erkennenden Gerichts vom 10. September 1999 (8 B 11689/99.OVG) erläutert des Weiteren, wo die so ermittelte Abstandsfläche in Richtung auf das Grundstück des jeweiligen Nachbarn anzusetzen ist.

  • BVerwG, 21.01.2008 - 4 B 35.07

    Aufhebung einer Baugenehmigung für die Errichtung von drei Windenergieanlagen;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 1 A 11186/08
    Hieran hält das Bundesverwaltungsgericht, wie in seinem Beschluss vom 21. Januar 2008 (ZfBR 2008, 278 ff.) zum Ausdruck kommt, auch mit Blick auf die von dem Kläger angesprochenen europarechtlichen Vorgaben, jedenfalls bezüglich solcher Projekte fest, die vor Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2003/35/EG genehmigt worden sind, wozu die streitgegenständlichen Windkraftanlagen zählen.

    Insoweit macht der Kläger einen Verstoß gegen die Vorschrift des § 5 Abs. 1 BImSchG geltend, die nachbarschützend ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2008, ZfBR 2008, 278 ff.; Jarass, BImSchG, § 5, Rn. 21).

  • BVerwG, 10.04.2008 - 7 C 39.07

    Standortzwischenlager; Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 1 A 11186/08
    Der Begriff des - verbleibenden - Restrisikos, der von der - zu regelnden - Schadensvorsorge zu unterscheiden ist, wird von dem Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung zum Atom- wie auch zum Bergrecht verwandt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. August 2006, NVwZ 2007, 88 ff., Rn. 12 f., Urteil vom 10. April 2008, NVwZ 2008, 1012, Rn. 25, 30 und 32, und Urteil vom 29. April 2010, Beck, RS 2010, 49, 1416).
  • BVerwG, 24.08.2006 - 7 B 38.06

    Standortzwischenlager; Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 1 A 11186/08
    Der Begriff des - verbleibenden - Restrisikos, der von der - zu regelnden - Schadensvorsorge zu unterscheiden ist, wird von dem Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung zum Atom- wie auch zum Bergrecht verwandt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. August 2006, NVwZ 2007, 88 ff., Rn. 12 f., Urteil vom 10. April 2008, NVwZ 2008, 1012, Rn. 25, 30 und 32, und Urteil vom 29. April 2010, Beck, RS 2010, 49, 1416).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2011 - 1 A 10597/11

    Nachbarklage gegen Windkraftanlage - Notwendigkeit der exakten Festlegung des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 1 A 11186/08
    Über die näher zu den vorgenannten Grundstück des Klägers stehende Windkraftanlage T 2 des Beigeladenen zu 2) wird in dem aus dem vorliegenden Verfahren abgetrennten Verfahren (1 A 10597/11.OVG) zu entscheiden sein.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.2008 - 8 A 10911/07
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 1 A 11186/08
    Das sieht die obergerichtliche Rechtsprechung ersichtlich ebenso (vgl. Urteile des 8. Senats des erkennenden Gerichts vom 21. Januar 2005, DVBl. 2005, 720; und vom 21. Mai 2008 - 8 A 10911/07.OVG - OVG NRW, Beschluss vom 5. Oktober 2007 in juris).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene

  • BVerwG, 19.03.2003 - 9 A 33.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2005 - 11 A 1751/04

    Berufung der Stadt Voerde gegen die Steinkohlegewinnung im Bergwerk Walsum

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2004 - 22 B 1288/03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Genehmigung einer Windenergieanlage;

  • BVerwG, 29.05.1981 - 4 C 97.77

    Beseitigung einer Teilstrecke eines oberirdischen Gewässers - Drittschützende

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2006 - 11 A 1752/04

    Anspruch privater Grundbesitzer auf Teilaufhebung eines bergrechtlichen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2005 - 7 E 12117/04

    Windkraftanlage, Windpark, Genehmigungsverfahren, förmliches

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2005 - 8 B 417/05

    Durchführung eines Vorprüfungsverfahrens im vereinfachten Verfahren für eine

  • BVerwG, 16.11.1998 - 6 B 110.98

    Bauplanungsrecht - Naturschutzrecht - Bauplanungsrechtliches Abwehrrecht gegen

  • VG Koblenz, 26.06.2007 - 1 K 1792/06
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2016 - 8 B 866/15

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und

    vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 12. Mai 2012 - 1 A 11186/08 -, juris Rn. 70 ff. m. w. N.
  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01507

    Klage einer Standortgemeinde gegen vier WKA; Ergänzungsbescheid, maßgeblicher

    Dass bei Anfechtungsklagen eines Nachbarn im Immissionsschutzrecht grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Behördenentscheidung abzustellen ist, wird, soweit ersichtlich, in der obergerichtlichen Rechtsprechung einhellig betont (vgl. nur BayVGH, U. v. 15.12.2008, 22 B 07.143; OVG Koblenz, U. v. 12.5.2011, 1 A 11186/08; VGH Mannheim, B. v. 7.8.2014, 10 S 1853/13, jeweils juris).

    Nur in den Fällen, in denen nachträglich eine Änderung eingetreten ist, die sich insgesamt zugunsten des Vorhabens auswirkt, wird von einem Teil der Rechtsprechung dieser Grundsatz dahingehend ergänzt, dass diese Änderung zu berücksichtigen ist (BayVGH, U. v. 15.12.2008, 22 B 07.143; OVG Koblenz, U. v. 12.5.2011, 1 A 11186/08, juris).

    Bei dem erstmals im Rahmen des Verfahrens AN 11 K 15.00388 geltend gemachten Aspekt des Eiswurfs handelt es sich um eine sonstige Gefahr im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG, die von Windkraftanlagen ausgehen kann (vgl. zum Ganzen OVG Koblenz, U. v. 12.5.2011, 1 A 11186/08).

    Damit hat der Beklagte das Risiko von Eisabwurf auf ein Restrisiko minimiert, das dem allgemeinen Lebensrisiko entspricht (vgl. dazu OVG Koblenz, U. v. 12.5.2011, 1 A 11186/08, juris, insbesondere Rn. 70 ff.; BayVGH, B.v. 31.10.2008, 22 CS 08.2369, juris, Rn. 23).

  • VG Würzburg, 17.09.2014 - W 4 S 14.895

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Eiswurfgefahr bei

    Die Gefährdung durch Eiswurf zählt zu den sonstigen Gefahren, erheblichen Nachteilen oder Belästigungen für die Nachbarschaft (BayVGH, B.v. 31.10.2008 - 22 CS 08.2369; B.v. 9.2.2010 - 22 CS 09.3168 - beide juris; OVG Koblenz, U. v. 12.5.2011 - 1 A 11186/08 - NVwZ-RR 2011, 759).

    Eine solche Festschreibung seitens der Genehmigungsbehörde erscheint unter dem Aspekt der Gefahrbeherrschung einerseits als ausreichend (BayVGH, B.v. 31.10.2008 - 22 CS 08.2369 - juris und OVG Koblenz, U.v. 12.5.2011 - 1 A 11168/08 - NVwZ-RR 2011, 759), im vorliegenden Fall andererseits aber auch notwendig, zumal von Seiten des Antragstellers substanziierte Einwendungen erhoben wurden.

    Vielmehr ist Streitgegenstand ausschließlich die erteilte Genehmigung, die ihrerseits unabhängig davon, was die Beigeladene von sich aus - aber nicht durch bestandkräftige Bescheide verpflichtet - getan hat, ausreichende und bestimmte Regelungen enthalten muss (vgl. auch OVG Koblenz, U.v. 12.5.2011 - 1 A 11186/08 - NVwZ-RR 2011, 759).

    Unter Berücksichtigung dessen kann im vorliegenden Fall nicht mehr von einem verbleibenden Restrisiko, also von einem Risiko, welches von der Anlage ausgeht, nachdem sämtliche Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden und das sinnvoller Weise, nämlich nach dem Maßstabe praktischer Vernunft nicht mehr minimierbar ist, (vgl. hierzu ausführlich OVG Koblenz, U.v. 12.5.2011 - 1 A 11186/08 - NVwZ-RR 2011, 759) gesprochen werden.

  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 15.00388
    Dass bei Anfechtungsklagen eines Nachbarn im Immissionsschutzrecht grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Behördenentscheidung abzustellen ist, wird, soweit ersichtlich, in der obergerichtlichen Rechtsprechung einhellig betont (vgl. nur BayVGH, U. v. 15.12.2008, 22 B 07.143; OVG Koblenz, U. v. 12.5.2011, 1 A 11186/08; VGH Mannheim, B. v. 7.8.2014, 10 S 1853/13, jeweils juris).

    Nur in den Fällen, in denen nachträglich eine Änderung eingetreten ist, die sich insgesamt zugunsten des Vorhabens auswirkt, wird von einem Teil der Rechtsprechung dieser Grundsatz dahingehend ergänzt, dass diese Änderung zu berücksichtigen ist (BayVGH, U. v. 15.12.2008, 22 B 07.143; OVG Koblenz, U. v. 12.5.2011, 1 A 11186/08, juris).

    Bei dem erstmals im Rahmen des Verfahrens AN 11 K 15.00388 geltend gemachten Aspekt des Eiswurfs handelt es sich um eine sonstige Gefahr im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG, die von Windkraftanlagen ausgehen kann (vgl. zum Ganzen OVG Koblenz, U. v. 12.5.2011, 1 A 11186/08).

    Damit hat der Beklagte das Risiko von Eisabwurf auf ein Restrisiko minimiert, das dem allgemeinen Lebensrisiko entspricht (vgl. dazu OVG Koblenz, U. v. 12.5.2011, 1 A 11186/08, juris, insbesondere Rn. 70 ff.; BayVGH, B.v. 31.10.2008, 22 CS 08.2369, juris, Rn. 23).

  • VG Würzburg, 17.09.2014 - W 4 S 14.882

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Eiswurfgefahr bei

    Die Gefährdung durch Eiswurf zählt zu den sonstigen Gefahren, erheblichen Nachteilen oder Belästigungen für die Nachbarschaft (BayVGH, B.v. 31.10.2008 - 22 CS 08.2369; B.v. 9.2.2010 - 22 CS 09.3168 - beide juris; OVG Koblenz, U. v. 12.5.2011 - 1 A 11186/08 - NVwZ-RR 2011, 759).

    Eine solche Festschreibung seitens der Genehmigungsbehörde erscheint unter dem Aspekt der Gefahrbeherrschung einerseits als ausreichend (BayVGH, B.v. 31.10.2008 - 22 CS 08.2369 - juris und OVG Koblenz, U.v. 12.5.2011 - 1 A 11168/08 - NVwZ-RR 2011, 759), im vorliegenden Fall andererseits aber auch notwendig, zumal von Seiten der Antragstellerin substanziierte Einwendungen erhoben wurden.

    Vielmehr ist Streitgegenstand ausschließlich die erteilte Genehmigung, die ihrerseits unabhängig davon, was die Beigeladene von sich aus - aber nicht durch bestandkräftige Bescheide verpflichtet - getan hat, ausreichende und bestimmte Regelungen enthalten muss (vgl. auch OVG Koblenz, U.v. 12.5.2011 - 1 A 11186/08 - NVwZ-RR 2011, 759).

    Unter Berücksichtigung dessen kann im vorliegenden Fall nicht mehr von einem verbleibenden Restrisiko, also von einem Risiko, welches von der Anlage ausgeht, nachdem sämtliche Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden und das sinnvoller Weise, nämlich nach dem Maßstabe praktischer Vernunft nicht mehr minimierbar ist, (vgl. hierzu ausführlich OVG Koblenz, U.v. 12.5.2011 - 1 A 11186/08 - NVwZ-RR 2011, 759) gesprochen werden.

  • VG Würzburg, 17.09.2014 - W 4 S 14.896

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Eiswurfgefahr bei

    Die Gefährdung durch Eiswurf zählt zu den sonstigen Gefahren, erheblichen Nachteilen oder Belästigungen für die Nachbarschaft (BayVGH, B.v. 31.10.2008 - 22 CS 08.2369; B.v. 9.2.2010 - 22 CS 09.3168 - beide juris; OVG Koblenz, U. v. 12.5.2011 - 1 A 11186/08 - NVwZ-RR 2011, 759).

    Eine solche Festschreibung seitens der Genehmigungsbehörde erscheint unter dem Aspekt der Gefahrbeherrschung einerseits als ausreichend (BayVGH, B.v. 31.10.2008 - 22 CS 08.2369 - juris und OVG Koblenz, U.v. 12.5.2011 - 1 A 11168/08 - NVwZ-RR 2011, 759), im vorliegenden Fall andererseits aber auch notwendig, zumal von Seiten des Antragstellers substanziierte Einwendungen erhoben wurden.

    Vielmehr ist Streitgegenstand ausschließlich die erteilte Genehmigung, die ihrerseits unabhängig davon, was die Beigeladene von sich aus - aber nicht durch bestandkräftige Bescheide verpflichtet - getan hat, ausreichende und bestimmte Regelungen enthalten muss (vgl. auch OVG Koblenz, U.v. 12.5.2011 - 1 A 11186/08 - NVwZ-RR 2011, 759).

    Unter Berücksichtigung dessen kann im vorliegenden Fall nicht mehr von einem verbleibenden Restrisiko, also von einem Risiko, welches von der Anlage ausgeht, nachdem sämtliche Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden und das sinnvoller Weise, nämlich nach dem Maßstabe praktischer Vernunft nicht mehr minimierbar ist, (vgl. hierzu ausführlich OVG Koblenz, U.v. 12.5.2011 - 1 A 11186/08 - NVwZ-RR 2011, 759) gesprochen werden.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2011 - 1 A 10597/11

    Nachbarklage gegen Windkraftanlage - Notwendigkeit der exakten Festlegung des

    Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren über die Rechtmäßigkeit der dem Beigeladenen erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Beklagten zur Errichtung der Windkraftanlage T2, nachdem der Rechtsstreit bezüglich weiterer Windkraftanlagen - u.a. auch des Beigeladenen des vorliegenden Verfahrens - durch Urteile des Senates vom 29. Oktober 2008 (1 A 11930/08.OVG) und vom 12. Mai 2011 (1 A 11186/08.OVG) abgeschlossen worden ist.

    Ebenso wenig ist eine Verletzung eigener Rechte des Klägers deshalb anzunehmen, weil die immissionsschutzrechtliche Genehmigung in ihrer letztendlich durch die Ergänzungen in der mündlichen Verhandlung vom 29. Oktober 2008 erlangten Fassung der Gefährdung durch Eiswurf nicht hinreichend Rechnung tragen würde, wie der Senat in dem ebenfalls den Beteiligten bekannten Urteil vom 12. Mai 2011 (1 A 11186/08.OVG) ausgeführt hat, auf das zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.

    Wie im Einzelnen die Abstandsfläche einer Windkraftanlage zu ermitteln und wo sie in Richtung auf das Grundstück des jeweils klagenden Nachbarn anzusetzen ist, hat der Senat in dem den Beteiligten bekannten Urteil vom 12. Mai 2011 (1 A 11186/08.OVG) im Einzelnen erläutert, worauf zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen.

  • VG Ansbach, 19.03.2015 - AN 11 K 14.01539

    Klage gegen Windräder bei Lichtenau

    Dass bei Anfechtungsklagen eines Nachbarn im Immissionsschutzrecht grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Behördenentscheidung abzustellen ist, wird, soweit ersichtlich, in der obergerichtlichen Rechtsprechung einhellig betont (vgl. nur BayVGH, U. v. 15.12.2008, 22 B 07.143; OVG Koblenz, U. v. 12.5.2011, 1 A 11186/08; VGH Mannheim, B. v. 7.8.2014, 10 S 1853/13, jeweils juris).

    Nur in den Fällen, in denen nachträglich eine Änderung eingetreten ist, die sich insgesamt zugunsten des Vorhabens auswirkt, wird von einem Teil der Rechtsprechung dieser Grundsatz dahingehend ergänzt, dass diese Änderung zu berücksichtigen ist (BayVGH, U. v. 15.12.2008, 22 B 07.143; OVG Koblenz, U. v. 12.5.2011, 1 A 11186/08, juris).

    Damit hat der Beklagte das Risiko von Eisabwurf auf ein Restrisiko minimiert, das dem allgemeinen Lebensrisiko entspricht (vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 12.5.2011, 1 A 11186/08, juris, insbesondere Rn. 70 ff.).

  • VG Ansbach, 19.03.2015 - AN 11 K 14.1539

    Verwaltungsgericht weist auch die letzte Klage gegen Windräder bei Lichtenau ab

    Dass bei Anfechtungsklagen eines Nachbarn im Immissionsschutzrecht grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Behördenentscheidung abzustellen ist, wird, soweit ersichtlich, in der obergerichtlichen Rechtsprechung einhellig betont (vgl. nur BayVGH, U. v. 15.12.2008, 22 B 07.143 ; OVG Koblenz, U. v. 12.5.2011, 1 A 11186/08; VGH Mannheim, B. v. 7.8.2014, 10 S 1853/13, jeweils juris).

    Nur in den Fällen, in denen nachträglich eine Änderung eingetreten ist, die sich insgesamt zugunsten des Vorhabens auswirkt, wird von einem Teil der Rechtsprechung dieser Grundsatz dahingehend ergänzt, dass diese Änderung zu berücksichtigen ist (BayVGH, U. v. 15.12.2008, 22 B 07.143 ; OVG Koblenz, U. v. 12.5.2011, 1 A 11186/08, juris).

    Damit hat der Beklagte das Risiko von Eisabwurf auf ein Restrisiko minimiert, das dem allgemeinen Lebensrisiko entspricht (vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 12.5.2011, 1 A 11186/08, juris, insbesondere Rn. 70 ff.).

  • VG Würzburg, 20.12.2016 - W 4 K 14.354

    Erfolglose Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für

    Zwar zählt die Gefährdung durch Eiswurf zu den sonstigen Gefahren, erheblichen Nachteilen oder Belästigungen für die Nachbarschaft i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG (BayVGH, B.v. 31.10.2008 - 22 CS 08.2369; B.v. 9.2.2010 - 22 CS 09.3168 - beide juris; OVG Koblenz, U.v. 12.5.2011 - 1 A 11186/08 - NVwZ-RR 2011, 759).

    Unter Berücksichtigung dessen kann von einem verbleibenden Restrisiko, also von einem Risiko gesprochen werden, welches von der Anlage ausgeht, nachdem sämtliche Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden und das sinnvoller Weise, nämlich nach dem Maßstabe praktischer Vernunft nicht mehr minimierbar ist (vgl. hierzu ausführlich OVG Koblenz, U.v. 12.5.2011 - 1 A 11186/08 - NVwZ-RR 2011, 759).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2019 - 8 B 10001/19

    Ablehnung von konkurrierenden Genehmigungsanträgen für Windkraftanlagen;

  • VG Neustadt, 17.02.2014 - 4 L 89/14

    Windkraftanlagenbetreiber kann trotz Widerspruchs eines Konkurrenten mit dem Bau

  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01470

    Klage einer Privatperson gegen die Genehmigung von vier Windkraftanlagen ohne

  • VG Minden, 13.12.2012 - 11 L 529/12

    Anforderungen an die Erfüllung der Pflichten für den Zeitpunkt der Inbetriebnahme

  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01479

    Klage einer Nachbargemeinde gegen Windkraftanlage; Drittschutz bei

  • VG Saarlouis, 12.11.2018 - 5 L 411/18

    Bescheidung paralleler Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen; gegenseitige

  • VG Düsseldorf, 24.09.2012 - 11 K 9127/10

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

  • VG München, 11.04.2017 - M 19 K 16.1014

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für WEA

  • VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01883

    Verfahren wg. WKA im Landkreis ERH

  • VG Ansbach, 02.07.2014 - AN 11 K 14.00122

    Im Einzelfall unbegründete Nachbarklage eines Wasserzweckverbands (KdÖR) gegen

  • VG Ansbach, 02.07.2014 - AN 11 K 14.00145

    Im Einzelfall unbegründete Nachbarklage von Grundstückseigentümern gegen die

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Rechtsprechung
   EuGH, 21.07.2011 - C-14/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7276
EuGH, 21.07.2011 - C-14/10 (https://dejure.org/2011,7276)
EuGH, Entscheidung vom 21.07.2011 - C-14/10 (https://dejure.org/2011,7276)
EuGH, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - C-14/10 (https://dejure.org/2011,7276)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Umwelt und Schutz der menschlichen Gesundheit - Richtlinie 67/548/EWG - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 - Einstufung von Nickelcarbonaten, Nickelhydroxiden und mehreren Gruppen von Nickelverbindungen als gefährliche Stoffe - Gültigkeit der Richtlinien 2008/58/EG und ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Nickel Institute

    Umwelt und Schutz der menschlichen Gesundheit - Richtlinie 67/548/EWG - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 - Einstufung von Nickelcarbonaten, Nickelhydroxiden und mehreren Gruppen von Nickelverbindungen als gefährliche Stoffe - Gültigkeit der Richtlinien 2008/58/EG und ...

  • EU-Kommission PDF

    Nickel Institute

    Umwelt und Schutz der menschlichen Gesundheit - Richtlinie 67/548/EWG - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 - Einstufung von Nickelcarbonaten, Nickelhydroxiden und mehreren Gruppen von Nickelverbindungen als gefährliche Stoffe - Gültigkeit der Richtlinien 2008/58/EG und ...

  • EU-Kommission

    Nickel Institute

    Umwelt und Schutz der menschlichen Gesundheit - Richtlinie 67/548/EWG - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 - Einstufung von Nickelcarbonaten, Nickelhydroxiden und mehreren Gruppen von Nickelverbindungen als gefährliche Stoffe - Gültigkeit der Richtlinien 2008/58/EG und ...

  • Wolters Kluwer

    Einstufung von Nickelcarbonaten, Nickelhydroxiden und mehreren Gruppen von Nickelverbindungen als gefährliche Stoffe; Anpassung dieser Einstufungen an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt; Methoden zur Bewertung der Eigenschaften dieser Stoffe

  • rechtsportal.de

    Umwelt und Schutz der menschlichen Gesundheit; Einstufung von Nickelcarbonaten, Nickelhydroxiden und mehreren Gruppen von Nickelverbindungen als gefährliche Stoffe; Anpassung dieser Einstufungen an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt; Methoden zur ...

  • datenbank.nwb.de

    Umwelt und Schutz der menschlichen Gesundheit - Richtlinie 67/548/EWG - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 - Einstufung von Nickelcarbonaten, Nickelhydroxiden und mehreren Gruppen von Nickelverbindungen als gefährliche Stoffe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (England & Wales), Queen's Bench Division (Administrative Court), eingereicht am 11. Januar 2010 - Nickel Institute/Secretary of State for Work and Pensions

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - High Court of Justice (England & Wales), Queen"s Bench Division (Administrative Court) - Gültigkeit der Richtlinie 2008/58/EG der Kommission vom 21. August 2008 zur 30. Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 759
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 15.10.2009 - C-425/08

    Enviro Tech (Europe) - Umwelt und Verbraucherschutz - Einstufung, Verpackung und

    Auszug aus EuGH, 21.07.2011 - C-14/10
    Eingangs ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 67/548 in diesem komplexen technischen und rechtlichen, sich ständig weiterentwickelnden Rahmen der Kommission in der Sache ein weites Ermessen hinsichtlich des Umfangs der Maßnahmen belässt, die zu ergreifen sind, um die Anhänge dieser Richtlinie an den technischen Fortschritt anzupassen (Urteil vom 15. Oktober 2009, Enviro Tech [Europe], C-425/08, Slg. 2009, I-10035, Randnr. 46).

    In einem solchen Kontext darf der Unionsrichter nämlich nicht seine Beurteilung der tatsächlichen Umstände wissenschaftlicher und technischer Art an die Stelle derjenigen der Organe setzen, denen allein der EG-Vertrag diese Aufgabe anvertraut hat (Urteil Enviro Tech [Europe], Randnr. 47).

  • EuGH, 17.03.2011 - C-221/09

    Die Verordnung, mit der Ringwadenfischern ab Mitte Juni 2008 der Fang von Rotem

    Auszug aus EuGH, 21.07.2011 - C-14/10
    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof wiederholt festgestellt, dass es, wenn der angefochtene Rechtsakt den von dem Gemeinschaftsorgan verfolgten Zweck in seinen wesentlichen Zügen erkennen lässt, zu weit ginge, eine besondere Begründung für die einzelnen technischen Entscheidungen zu verlangen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. März 2011, AJD Tuna, C-221/09, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.12.2008 - C-333/07

    Regie Networks - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung zugunsten von lokalen

    Auszug aus EuGH, 21.07.2011 - C-14/10
    So hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass das Begründungserfordernis nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach dem Inhalt des Rechtsakts, der Art der angeführten Gründe und dem Interesse zu beurteilen ist, das die Adressaten oder andere durch den Rechtsakt unmittelbar und individuell betroffene Personen an Erläuterungen haben können (Urteil vom 22. Dezember 2008, Régie Networks, C-333/07, Slg. 2008, I-10807, Randnr. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.01.2003 - C-378/00

    Kommission / Parlament und Rat

    Auszug aus EuGH, 21.07.2011 - C-14/10
    In diesem Zusammenhang trifft es zwar zu, dass der Gerichtshof entschieden hat, dass die Begründung eines Unionsrechtsakts in diesem selbst enthalten sein und vom Urheber des Rechtsakts stammen muss (vgl. Urteil vom 21. Januar 2003, Kommission/Parlament und Rat, C-378/00, Slg. 2003, I-937, Randnr. 66 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), doch ist der erforderliche Begründungsumfang unterschiedlich.
  • EuG, 12.12.2014 - T-269/11

    Xeda International / Kommission

    Elle fait valoir que, ainsi que cela ressort de l'arrêt du 21 juillet 2011, Nickel Institute (C-14/10, Rec, EU:C:2011:503), de telles méthodes de références croisées, fondées sur le principe d'extrapolation des données existantes sur certaines substances pour évaluer des substances ayant des structures similaires et à l'égard desquelles il n'existe au mieux que des données très limitées, ont été utilisées dans le passé par la Commission et sont généralement reconnues au sein de l'Union.

    Enfin, il convient de rejeter l'affirmation selon laquelle l'affaire ayant donné lieu à l'arrêt Nickel Institute, point 49 supra (EU:C:2011:503), militerait en faveur de la prise en compte de l'analyse QSAR en ce qu'elle démontrerait que des méthodes de références croisées ont été utilisées dans le passé par la Commission et ont généralement été reconnues au sein de l'Union (voir point 49 ci-dessus).

    Indépendamment du caractère non étayé de cette affirmation, le Tribunal considère que la référence à l'arrêt Nickel Institute, point 49 supra (EU:C:2011:503), n'est pas de nature à soutenir la thèse de la requérante.

    Il y a lieu de relever que l'affaire ayant donné lieu à l'arrêt Nickel Institute, point 49 supra (EU:C:2011:503), diffère grandement de la présente affaire en ce qu'elle ne concernait pas la question de l'inscription ou de l'approbation des substances actives utilisées dans les produits phytopharmaceutiques, mais la classification de certaines substances à base de nickel comme substances dangereuses au sens de la législation européenne sur la classification, l'emballage et l'étiquetage des substances dangereuses.

    En tout état de cause, il convient de constater qu'aucune obligation n'impose à la Commission d'appliquer au cadre juridique établi par la directive 91/414 l'approche développée dans les règlements mentionnés au point 63 de l'arrêt Nickel Institute, point 49 supra (EU:C:2011:503), à savoir, d'une part, le règlement (CE) n° 1907/2006 du Parlement européen et du Conseil, du 18 décembre 2006, concernant l'enregistrement, l'évaluation et l'autorisation des substances chimiques, ainsi que les restrictions applicables à ces substances (REACH), instituant une agence européenne des produits chimiques, modifiant la directive 1999/45/CE et abrogeant le règlement (CEE) n° 793/93 du Conseil et le règlement (CE) n° 1488/94 de la Commission ainsi que la directive 76/769/CEE du Conseil et les directives 91/155/CEE, 93/67/CEE, 93/105/CE et 2000/21/CE de la Commission (JO L 396, p. 1), et, d'autre part, le règlement (CE) n° 1272/2008 du Parlement européen et du Conseil, du 16 décembre 2008, relatif à la classification, à l'étiquetage et à l'emballage des substances et des mélanges, modifiant et abrogeant les directives 67/548/CEE et 1999/45/CE et modifiant le règlement (CE) n° 1907/2006 (JO L 353, p. 1).

  • EuGH, 09.03.2023 - C-119/21

    PlasticsEurope/ ECHA

    In einem solchen Kontext darf der Unionsrichter nämlich nicht seine Beurteilung der tatsächlichen Umstände wissenschaftlicher und technischer Art an die Stelle derjenigen der Organe setzen, denen allein der AEU-Vertrag diese Aufgabe anvertraut hat (Urteile vom 21. Juli 2011, Nickel Institute, C-14/10, EU:C:2011:503, Rn. 60, und 15. Oktober 2020, Deza/Kommission, C-813/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:832, Rn. 41).
  • EuG, 04.10.2023 - T-77/20

    Das Gericht weist die gegen die Nichterneuerung der Genehmigung des in

    Folglich kann diese Methode angewandt werden, wenn keine Daten zu den zur Risikobewertung vorgelegten Stoffen vorliegen (Urteil vom 21. Juli 2011, Nickel Institute, C-14/10, EU:C:2011:503, Rn. 63).

    Zudem hat der Gerichtshof in Bezug auf das Analogiekonzept festgestellt, dass es sich dabei um eine in der Wissenschaft weitgehend anerkannte Bewertungsmethode für Stoffe handelt (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 21. Juli 2011, Nickel Institute, C-14/10, EU:C:2011:503, Rn. 71).

    Aus den Ausführungen oben in den Rn. 431 bis 448 ergibt sich, dass die EFSA berechtigterweise die zwei Methoden verwenden kann, um einen Wirkstoff zu bewerten (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 21. Juli 2011, Nickel Institute, C-14/10, EU:C:2011:503, Rn. 36 bis 42 und 61 bis 75).

  • EuG, 23.11.2022 - T-279/20

    Das Gericht erklärt die Delegierte Verordnung der Kommission aus dem Jahr 2019

    Eine Bewertung der durch die intrinsischen Eigenschaften der Stoffe bedingten Gefahren darf - anders als eine Risikobewertung - nicht auf bestimmte Verwendungen beschränkt werden und kann unabhängig vom Ort der Verwendung des Stoffes (innerhalb oder außerhalb eines Labors) und vom Grad der Exposition wirksam erfolgen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juli 2011, Nickel Institute, C-14/10, EU:C:2011:503, Rn. 81 und 82).

    So sollen mit der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung nach der Verordnung Nr. 1272/2008 Informationen über die durch die intrinsischen Eigenschaften der Stoffe bedingten Gefahren übermittelt werden (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 21. Juli 2011, Nickel Institute, C-14/10, EU:C:2011:503, Rn. 81).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2022 - C-119/21

    PlasticsEurope/ ECHA - Rechtsmittel - Festlegung einer Liste der

    13 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Oktober 2009, Enviro Tech (Europe) (C-425/08, EU:C:2009:635, Rn. 47, 62, 65 und 71), sowie vom 21. Juli 2011, Nickel Institute (C-14/10, EU:C:2011:503, Rn. 59, 60 und 77).

    22 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juli 2011, Nickel Institute (C-14/10, EU:C:2011:503, Rn. 77).

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2020 - C-471/18

    Deutschland/ Esso Raffinage - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

    48 Vgl. hierzu Urteile vom 21. Juli 2011, Nickel Institute (C-14/10, EU:C:2011:503, Rn. 74), und vom 21. Juli 2011, Etimine (C-15/10, EU:C:2011:504, Rn. 108).
  • EuG, 11.05.2017 - T-115/15

    Deza / ECHA - REACH - Festlegung einer Liste der für eine Aufnahme in Anhang XIV

    Zweitens darf nach der Rechtsprechung eine Bewertung der durch die Eigenschaften eines Stoffes bedingten Gefahren nicht auf bestimmte Verwendungen beschränkt werden und kann unabhängig vom Ort der Verwendung des Stoffes, vom Expositionsweg und vom Grad der Exposition ordnungsgemäß erfolgen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juli 2011, Nickel Institute, C-14/10, EU:C:2011:503, Rn. 82).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2021 - C-458/19

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott ist die Entscheidung der Kommission, mit

    44 Urteile vom 21. Juli 2011, Nickel Institute (C-14/10, EU:C:2011:503, Rn. 60) und Etimine (C-15/10, EU:C:2011:504, Rn. 60), sowie Beschlüsse vom 22. Mai 2014, Bilbaína de Alquitranes u. a./ECHA (C-287/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:599, Rn. 19), und vom 4. September 2014, Rütgers Germany u. a./ECHA (C-288/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2176, Rn. 25), Cindu Chemicals u. a./ECHA (C-289/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2175, Rn. 25) und Rütgers Germany u. a./ECHA (C-290/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2174, Rn. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2015 - C-157/14

    Neptune Distribution

    56 - Vgl. Urteile Nickel Institute (C-14/10, EU:C:2011:503, Rn. 60) sowie Etimine (C-15/10, EU:C:2011:504, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 1691/12

    Urlaubsabgeltung für Beamtinnen und Beamte

    Im Übrigen könne im Hinblick auf das Urteil des EuGH vom 22.1.2011 (Rs. C-14/10) allenfalls von einem Übertragungszeitraum von 15 Monaten ausgegangen werden.
  • EuG, 10.11.2021 - T-661/19

    Sasol Germany u.a./ Kommission

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